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Abrechnung
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Die Praxis wird als reine Privatpraxis
geführt.
Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte in Deutschland. Die Abrechnung ist völlig transparent. Sie richtet sich nach den gewöhnlichen Sätzen (2,3 - 3,5 facher Satz) und wird von den privaten Krankenversicherungen und Reisekrankenversicherungen erstattet. Für Beihilfeberechtigte erfolgt entsprechende Hilfestellung. |