Abrechnung

Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt.

Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte in Deutschland.

Die Abrechnung ist völlig transparent.
Sie richtet sich nach den gewöhnlichen Sätzen (2,3 - 3,5 facher Satz) und wird von den privaten Krankenversicherungen und Reisekrankenversicherungen erstattet.

Für Beihilfeberechtigte erfolgt entsprechende Hilfestellung.